Beethoven:
„Muss es sein? – Es muss sein! – Es muss sein!“
Fragliches
… Sachliches … Verwunderliches …
Vater Beethoven
ist ab dem 12. Altersjahr Sänger im kurfürstlichen Chor in Bonn und wird nach
dem Stimmbruch in der Bonner Hofkapelle als Tenorist 1784 laut amtlichem Bericht
wegen Armut und „abständiger Stimm“ negativ beurteilt. Er ist bereits
alkoholabhängig und wegen Betrugsverdachts wird er in das Verzeichnis des „Spürhunde“
(= anonyme Liste) eingetragen! Die Beethoven-Söhne entfernen den Vater
wiederholt völlig betrunken aus den Wirthäusern, was oft von massiven Schlägen
und Attacken begleitet ist; Vorboten der Taubheit?!
Sein erstes öffentliches Konzert
gibt Beethoven mit 8 Jahren; sein Vater hält nichts von einem Schulbesuch und
zwingt den Buben schon längst rigoros auf eine Bank ans Klavier. So kommt
Beethoven zeitlebens kaum über die Schulbildung der Grundrechenarten von
Addition und Subtraktion hinaus.
Joseph Haydn
nimmt Beethoven als seinen Schüler an. Sein Gönner, Graf Waldstein, notiert in
Beethovens Stammbuch: „Durch ununterbrochenen Fleiß erhalten Sie: Mozarts
Geist aus Haydns Händen.“ Zur wohlgesinnten Einführung bei Haydn bringt ihm
Beethoven als Geschenke Schokolade und Kaffee nach Eisenstadt mit (19.6.1793).
Der Unterricht verläuft jedoch eher problematisch, denn Haydns Lehrmethoden
sind zu konservativ und Beethoven reagiert oft äußerst impulsiv. So nennt ihn
Haydn auch bald „Großmogul“.
Taubheit:
Am 1. und 29.6.1801
berichtet Beethoven erstmals in Briefen an Carl Amenda und Franz Gerhard Wegeler
von der sich anbahnenden Taubheit; die ersten Anzeichen gibt es aber bereits
drei Jahre zuvor. Ab 1816 wird Beethoven fast völlig taub; bei der Musik ist er
aber weit weniger behindert als im Alltagsleben. So bohrt er beispielsweise in
das Orgelpositiv der Bergkirche in Eisenstadt links und rechts zwei Löcher. In
diese steckt er zwei lange Drähte, die bis in die Ohren reichen, sodass er die
Schwingungen wahrnehmen kann (ausgestellt im Haydn-Haus in Eisenstadt).
„Van“:
Bei den gerichtlichen
Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Vormundschaft für seinen Neffen
Karl wird gerichtlich ausdrücklich festgestellt, dass es sich beim Namen Ludwig
van Beethoven nicht etwa um einen
Adelstitel handelt.
Einkommen / Steuern:
Für die Steuer deklariert Beethoven offizielle Einnahmen von 1500 Gulden (= ca.
€ 22.065). In den Spitzenjahren belaufen sich seine Einnahmen mit allen
Nebeneinkünften durchaus auf über 20.000 Gulden (= ca. € 294.200) jährlich.
Dennoch muss er in diesen Zeiten lediglich 5 % Steuern bezahlen; bis zu seiner
Ehrenbürgschaft, wonach er taxfrei in Wien leben kann. In Wien lebt man zu
dieser Zeit mit jährlich
500 Gulden (= ca. € 7.355) bereits komfortabel; allerdings verdient ein Taglöhner
oder Arbeiter jährlich nur 25 Gulden (= ca. € 368); ein Mädchen in der
Spinnerei sogar nur 17 Gulden (= ca. € 250). Dagegen besitzt der reichste
private Österreicher des 18. Jh. (Graf Johann Fries) 175 Millionen Gulden (=
ca. € 2.574,250.000). Er kommt in seinem Schlossteich in Vöslau unter mysteriösen
Umständen ums Leben.
Landstreicher? In den schwierigen Jahren um 1824 tritt Beethoven fast wie ein herunter gekommener Landstreicher auf, wenn er in den Wiener Vorstädten in der Abenddämmerung cholerisch und gebeugt durch die Vorgärten „streunt“ und den Leuten durch die Fenster im Erdgeschoss glotzt! Dabei wird er von der Polizei sogar einmal festgenommen. Noch heute gilt dort zur Einschüchterung der kleinen Kinder die Warnung, „wenn du nicht brav bist, holt dich der Beethoven!“ Daneben sieht man Beethoven aber auch in nobler Garderobe in Baden bei Wien, die ihn auch nicht an einem ausgedehnten Spaziergang durch das Helental hindert. In Wirtshäusern äußert sich Beethoven öffentlich über seine politische Gesinnung, wobei er Napoléon rühmt, obwohl er vor solchen Äußerungen immer wieder gewarnt wird. Doch die Polizei weiß darum und lässt das grimmige, vor sich hin murmelnde Kunstgenie und den Phantasten in Ruhe.
Der Hirnbesitzer:
Beethovens Bruder erwirbt ein kleines Landgut und versendet seither stolz seine
neuen Visitenkarten: „Johann van Beethoven, Gutsbesitzer“. Ludwig
unterzeichnet in seinem nächsten Brief alsdann mit „Ludwig van Beethoven,
Hirnbesitzer“!
Haare:
Nach seinem Tod am 24.3.1827 wird
Beethoven bis vor dem Begräbnis am 29.3.1827 im Sterbezimmer aufgebahrt. Die
Andenkenjäger schneiden Beethovens Haare derart vom Kopf, dass er nahezu kahl
beigesetzt wird. Zudem zeigt die
Obduktion eine Leberzirrhose und in der Bauchhöhle stauten sich 5,6 Liter
grau-braune und trübe Flüssigkeit (nach Dr. Wagner); die Leber ist auf weniger
als die Hälfte geschrumpft und alle Gefäße zeigen sich verengt, verdickt und
blutleer. Die letzten Tage Beethovens müssen ein grauen- und schmerzvolles
Dahinsiechen gewesen sein. U. a. die Auswirkungen des immensen Alkoholkonsums:
jeweils eine Flasche (blei-gezuckerter) Tokajer; allein zum Nachtisch! Nebst
seinem Lieblingswein (Vöslauer), und bereits zum Mittagstisch Champagner!
Abgesehen davon, dass in Wien (teils bis heute) die Wasserleitungen aus Blei
bestehen. Die neuesten kriminaltechnischen Forschungen aus den USA haben
aufgezeigt, dass in Beethovens Haaren noch heute der 120-200fache Bleigehalt
nachweisbar ist.
WAM
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